Grosszügige Fördergelder von Kanton Zürich und Stadt Zürich 2025

Bei einem Heizungsersatz einer fossilen Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbares System kann in den meisten Kantonen von Fördergeldern profitiert werden. Der Kanton Zürich unterstützt sowohl den Heizungsersatz durch Fernwärme als auch durch eine Wärmepumpe finanziell. Viele Gemeinden erhöhen die kantonalen Beiträge zusätzlich, so zum Beispiel die Stadt Zürich.
Änderungen der kantonalen Förderansätze auf 2025
Die Förderansätze des Kantons Zürich sind abhängig vom gewählten Heizungssystem. So werden Grundwasser und Erdsonden-Wärmepumpen mehr gefördert als Luft/Wasser-Wärmepumpen und Fernwärme, da sie besonders ökologisch sind, aber hohe Investitionskosten erfordern. Bei allen Systemen setzt sich der kantonale Förderbeitrag aus einem Grundbetrag und einem Leistungsbetrag zusammen. Letzterer wird nur für Anlagen mit mehr als 15 kW thermischer Leistung ausbezahlt.
Neu auf 2025 wurde der Grundbetrag für alle Systeme leicht gesenkt, der Leistungsbetrag dafür aber gesteigert. So kann vor allem beim Ersatz von grösseren Heizungsanlagen für Mehrfamilienhäuser und Siedlungen von deutlich höheren Förderbeiträgen profitiert werden. Aktuell sind die Förderansätze wie folgt (Stand Januar 2025):
- Luft/Wasser-Wärmepumpe: CHF 2'900 + 160 pro zusätzlichem kW ab 15 kW Anlagegrösse
- Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpe: CHF 6'800 + 420 pro zusätzlichem kW ab 15 kW Anlagegrösse
- Fernwärme: CHF 5’200 + 100 pro zusätzlichem kW ab 15 kW Anlagegrösse
Die detaillierten Förderansätze und Bestimmungen sind auf der Website des Kantons Zürich ersichtlich.
Zusätzliche Fördergelder in der Stadt Zürich ab Februar 2025
Die Stadt Zürich erhöht die Förderbeiträge des Kantons zusätzlich, um die Energiewende möglichst schnell voranzutreiben. Sowohl der Grundbeitrag als auch der Leistungsbeitrag wird bei allen geförderten Heizungssystemen massiv erhöht. Somit können stadtzürcher Eigentümerschaften unabhängig von Grösse und Art des Systems zusätzlich profitieren, wenn die alte Heizung durch ein erneuerbares System ersetzt wird. Die aktuellen Beiträge sind wie folgt (Stand Februar 2025):
- Entscheidungsgrundlage mit Energie-Coaching Heizungsersatz: rund 1'800 CHF
- Luft/Wasser-Wärmepumpe: CHF 8'000 + 120 pro kW Anlagegrösse (Summe Kanton und Gemeinde)
- Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpe: CHF 16'000 + 360 pro kW Anlagegrösse (Summe Kanton und Gemeinde)
- Fernwärme: CHF 12’000 + 120 pro kW Anlagegrösse (Summe Kanton und Gemeinde)
Zusätzlich zu den Fördergeldern für erneuerbare Heizsysteme bezahlt die Stadt Restwertentschädigungen für fossile Heizungen, welche vor Ende der Lebensdauer ersetzt werden. Für Gasheizungen und -geräte, welche aufgrund der Gasnetz-Stilllegung vorzeitig ersetzt werden müssen, können Entschädigungen beantragt werden. Neben dem Heizungsersatz werden auch Gebäudesanierungen, energieeffiziente Haushaltsgeräte und Energieberatungen finanziell unterstützt. Auf dem Fördergeldrechner der Stadt kann der Förderbetrag für den konkreten Fall berechnet werden.
Stadt Zürich unterstützt Photovoltaikanlagen zusätzlich
Im Gegensatz zu Heizungen werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nicht durch die Kantone, sondern direkt durch den Bund über die Förderstelle Pronovo gefördert. Die Stadt Zürich erhöht diese Förderbeiträge zusätzlich. Zudem werden in der Stadt die Installation von Ladestationen für E-Fahrzeuge finanziell unterstützt. Siehe dazu den Newsartikel unserer Schwesterfirma Omneo.
Aktuell werden also in Zürich grosszügige Fördergelder für Investitionen in nachhaltige Energiesysteme gesprochen. Speziell für grössere Anlagen wird ein Heizungsersatz 2025 noch attraktiver. In der Stadt Zürich ist die Situation durch die zusätzliche Erhöhung der Beiträge besonders vorteilhaft.
Haben Sie Fragen?
Überlegen Sie, Ihre Heizung zu ersetzen oder eine Photovoltaikanlage zu installieren? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wir beraten Sie unabhängig, gerne auch im Rahmen einer kostenlosen Impulsberatung oder in einem von der Stadt Zürich subventionierten Energie-Coaching. Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter:
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Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr für Sie da.