Neue Fördergelder für Wärmepumpen

von Mara Zimmermann am 17. Januar 2019

Muss eine alte Heizung ersetzt werden, stellt sich oft die Frage, ob das System gewechselt werden soll. Die im Vergleich zum 1:1 Ersatz einer Öl- oder Gasheizung höheren Investitionskosten für Wärmepumpen haben hier häufig eine abschreckende Wirkung. Dabei geht oft vergessen, dass die im Betrieb anfallenden Kosten bei Wärmepumpen viel geringer sind als jene für Öl und Gas und sich ein Wärmepumpensystem deshalb für viele Gebäude langfristig lohnt. Um den Umstieg auf erneuerbare Energieversorgungssysteme noch interessanter zu machen, stellen viele Kantone und Gemeinden Fördergelder für Wärmepumpen bereit.

Bedingungen zur Beantragung von Fördergeldern

Der Bezug von Fördergeldern für Wärmepumpen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sich häufig von Kanton zu Kanton unterscheiden. Typischerweise werden nur Fördergelder für Ersatze von fossilen oder elektrischen Heizungen gesprochen, Neubauten haben damit keinen Anspruch. Dies ist auch im Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) von 2015 verankert. In vielen Kantonen werden zudem nur nach dem Wärmepumpen-System-Modul zertifizierte Systeme gefördert. Dieses soll eine optimale Abstimmung der Systemkomponenten gewährleisten.

Beispiel Kanton Luzern

Im Kanton Luzern wurden Förderbeiträge für Wärmepumpen 2019 wieder eingeführt. Die Beträge setzen sich zusammen aus einem Fixbetrag und einem leistungsabhängigen Wert, der je nach Grösse der Heizleistung (angegeben in Kilowatt (kW)) festgelegt wird. Mit 2500 Fr. + 100 Fr./ kWth für Luft/Wasser-Wärmepumpen und 4'000 Fr. + 300 Fr./kWth für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen ist die Förderung beträchtlich. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit einer Heizleistung von 8 kW würde man beispielsweise 3300 Fr. erhalten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und 6400 Fr. für eine Erdsonden- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe. Es lohnt sich also immer, die aktuellen Bestimmungen im Kanton abzuklären.

Wie sieht es im Kanton Zürich aus?

Im Kanton Zürich werden aktuell nur Dämmmassnahmen und Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat gefördert. Für Wärmepumpen gibt es keine kantonalen Fördermittel. Dennoch lohnt sich eine genaue Abklärung am Wohnort, da viele Gemeinden eigene Förderprogramme haben. So stellt z.B. die Gemeinde Küsnacht Fördergelder für Wärmepumpen zur Verfügung.

Was es bei Fördergesuchen zu beachten gilt

Fördergesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden. Bereits ausgeführte Massnahmen werden meist nicht unterstützt. Zudem ist es häufig so, dass Kantone und Gemeinden eine bestimmte Fördersumme pro Jahr zur Verfügung stellen. Wenn dieser Betrag bereits ausgeschöpft wurde, werden keine weiteren Fördergelder ausgezahlt. Es lohnt sich also, einen allfälligen Ersatz früh anzugehen und die Fördergeldgesuche zu Beginn der Realisierung einzureichen.

Wir von s3-engineering klären gerne für Sie ab, ob Sie beim Einbau einer Wärmepumpe Anspruch auf Fördermittel haben und übernehmen für Sie die Gesuchstellung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!