Anstehende Änderungen im Energiegesetz des Kantons Zürich (Umsetzung der MuKEn 2014)

von Mara Zimmermann am 04. Dezember 2018

Im Mai 2017 hat die Schweizer Bevölkerung das totalrevidierte Energiegesetz angenommen, welches per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt wurde und ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 darstellt. Daneben sind auch die Kantone dabei, ihre Energievorschriften – insbesondere im Gebäudebereich – zu verschärfen. Als Grundlage dienen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) von 2014, welche ganz oder teilweise in die kantonalen Gesetze übernommen werden können. Inwiefern dies im Kanton Zürich geschieht, wird das Parlament noch entscheiden.

Aktueller Stand der Umsetzung

In der Grafik von aee Suisse (Quelle) ist der aktuelle Stand (November 2018) der Umsetzung der MuKEn 2014 in den einzelnen Kantonen ersichtlich. Nur wenige Kantone haben die MuKEn bereits umgesetzt, in einem Grossteil ist die Umsetzung in der parlamentarischen oder der vorparlamentarischen Phase.

Im Kanton Zürich hat der Regierungsrat in seinen Zielen festgelegt, in der Legislaturperiode 2015-2019 eine Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes zu erarbeiten. Die Vernehmlassung zum Entwurf fand vom 14. Juni bis 19. Oktober 2018 statt. Zur Zeit sind erst die geplanten Änderungen gemäss Vernehmlassungsentwurf bekannt. Was der Regierungsrat und der Kantonsrat schlussendlich beschliessen, wird sich zeigen. Die Gesetzesänderung unterliegt zudem dem fakultativen Referendum.

Die wichtigsten Neuerungen der MuKEn 2014

Die MuKEn sind so ausgelegt, dass die Kantone bei einer Übernahme der Vorschläge die Grundsätze im Energie- und CO2-Gesetz des Bundes einhalten. Zu den wichtigsten Neuerungen in der Version von 2014 für Neubauten zählen die Pflicht zur Eigenstromproduktion und die Energieanforderungen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung. Bei Altbauten sollen die CO2-Emissionen gesenkt werden. Dazu wird eine Änderung vorgeschlagen, die den Heizungsersatz von fossilen Systemen betrifft: Es soll zukünftig ein Mindestanteil von 10 % erneuerbarer Energie zur Wärmebereitstellung genutzt werden oder durch Effizienzsteigerung kompensiert werden.

Geplante Änderungen im Kanton Zürich

Neu soll im Kanton Zürich eine Energieanforderung für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung analog zur Minergie-Kennzahl eingeführt werden (MuKEn Basismodul Teil D). Diese würde den bisher geltenden Höchstanteil von 80 % nichterneuerbarer Energien für die Bereitstellung von Heizung und Warmwasser ersetzen. Die Vorschrift zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten (MuKEn Basismodul Teil E) soll laut Entwurf jedoch nicht übernommen werden, da es sich dabei um eine Technologievorgabe handelt und bei Gebäuden mit mehr als vier Stockwerken die Realisierung einer genügend grossen Photovoltaikanlage auf dem Dach nicht mehr möglich wäre. Bei Neubauten muss also auch zukünftig nicht zwingend eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.

Übernommen wird dagegen voraussichtlich die Bestimmung, dass beim Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen zur Deckung des Wärmebedarfs mindestens 10 % erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen (MuKEn Basismodul Teil F). Öl- und Gasheizungen werden damit nicht verboten, könnten aber in vielen Fällen nicht mehr 1:1 ersetzt werden. Bei einem typischen Einfamilienhaus ist z.B. eine 5 m² grosse thermische Solaranlage ausreichend, um einen Anteil von 10 % erneuerbarer Energie zu erreichen. Ausserdem sind für energetisch gute Bauten (z.B. mit einem Minergie-Label oder GEAK-Klasse A bis D bei der Gesamteffizienz) Befreiungen vorgesehen.

Bei zukünftigen Sanierungen bzw. Heizungsersatzen wird sich die Frage stellen, mit welcher Massnahme der Mindestanteil an erneuerbaren Energien am kosteneffizientesten gedeckt werden kann. Soll in eine verbesserte Wärmedämmung oder doch in eine Erdsonden-Wärmepumpe investiert werden? Wir von s3-engineering helfen Ihnen gerne weiter und erleichtern Ihre Entscheidung mit einem ökologischen und finanziellen Variantenvergleich. Somit wissen Sie, welche Massnahmen bei Ihrer Liegenschaft am attraktivsten sind und sind für das neue Energiegesetz optimal gewappnet.