Um was geht es
Eigentümerinnen und Betreiber in der Pflicht
Gemäss Lebensmittelgesetzgebung des Bundes sind Eigentümer und Betreiber von Sanitäranlagen neu als Trinkwasserversorger eingestuft und damit zur Selbstkontrolle des Trinkwassers gemäss SVGW W3/E4 verpflichtet. Im Falle von Erkrankungen durch mangelnde Wasserhygiene haften sie kausal, also ohne eigenes Verschulden.
Wer ist betroffen
Von der Pflicht zur Selbstkontrolle sind neben Vermietern von Wohnbauten auch Betreiber von Hotels, Pflegeheimen, Spitälern, Öffentlichen Bauten, Schulen und Gewerbebetriebe mit Personalduschen betroffen. Die vorgeschriebene Kontrollhäufigkeit ist nach Gebäudeart und Risiko abgestuft und verpflichtet zur regelmässigen Überprüfung der Wassertemperaturen und der Wasserqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Behörden informiert und Sofortmassnahmen eingeleitet werden.
Hintergrund und Gefahren
Keime wie Legionellen kommen natürlicherweise in geringen Mengen in der Umwelt vor und somit auch in unserem Trinkwasser. Ungünstige Bedingungen in der Wasserversorgung des Gebäudes wie stehendes Wasser und lauwarme Wassertemperaturen können zu einem sprunghaften Anstieg der Keimzahlen im Trinkwasser führen. Dies stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar.
Unser Mehrwert für Sie
Die s3 GmbH ist Ihre Partnerin für die rechtskonforme und kosteneffiziente Umsetzung der Trinkwasser-Selbstkontrolle gemäss Richtlinie SVGW W3/E4. Wir bieten das gesamte Spektrum von Betriebs- und Temperaturkontrollen über Risikomanagement-Checklisten an. Bei Verdachtsfällen beproben wir ausserdem das Trinkwasser auf Legionellen, schlagen Massnahmen bei Grenzwertüberschreitungen vor und unterstützen Sie bei der Wiederherstellung der Wasserhygiene.
Umfang und Intervalle der geforderten Massnahmen hängen stark von der Gebäudeart und -nutzung ab. Gerne erstellen wir ein auf Ihr Gebäude zugeschnittenes Konzept und führen die notwendigen Kontrollen durch.
Bei grösseren Gebäuden macht sich eine automatisierte Messung von Wassertemperaturen sehr schnell bezahlt. Die Kosten für die Routinemessungen werden erheblich reduziert und die Zuverlässigkeit der Kontrollen gleichzeitig erhöht. Gerne helfen wir Ihnen auch bei diesem Thema.
Jetzt starten
Kontaktieren Sie uns unverbindlich für den Erstcheck Ihres Gebäudes mit Begehung. Gerne erarbeiten wir ein individuelles Konzept für Sie.
Schreiben Sie uns an info@s3-engineering.ch oder rufen Sie uns an unter 044 244 46 44.
Trinkwasser - Selbstkontrolle nach SVGW W3/E4
Die Richtlinie SVGW W3/E4 regelt die Durchführung der rechtlich geforderten Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz. Folgende Massnahmen sind zur rechtlichen Absicherung und zur Sicherstellung der Hygiene periodisch durchzuführen. Wie oft die Kontrollen durchzuführen sind, hängt von der Gebäudeart und -nutzung ab.
- Routine-Temperaturkontrolle
Sollte ca. alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden und umfasst unter anderem die Temperaturkontrolle der Zirkulationsstränge und der Wasserentnahmestellen. Die s3 GmbH führt diese Arbeit gerne für Sie aus. - Legionellenbeprobung
Sollte ca. alle 1 bis 3 Jahre oder bei Verdacht ausgeführt werden. Die s3 GmbH führt diese Arbeit gerne für Sie aus. - Checkliste Risikomanagement
Sollte ca. alle 1 bis 2 Jahre durchgeführt werden. Die s3 GmbH führt diese Arbeit gerne für Sie aus. - Routine-Betriebskontrolle
Sollte ca. monatlich durch Hauseigentümerschaft / Hauswartung durchgeführt werden und umfasst unter anderem die Temperaturkontrolle beim Warmwasseraustritt. Die s3 GmbH schult gerne Ihre Mitarbeitenden oder führt diese Arbeiten für Sie aus. - Instandhaltung Installationen und Apparate
Sollte laufend durchgeführt werden. Das korrekt unterhaltene Heizungssystem hat ausserdem einen erhöhten Wirkungsgrad. Die s3 GmbH unterstützt Sie gerne bei diesem Thema.
Wissenswertes zu Legionellen
Legionellen sind Umweltbakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrazionen in fast allen natürlichen wässrigen Millieus gefunden werden können. So findet man sie auch im Grundwasser. Von dort können sie entsprechend einfach via Trinkwasserverteilnetz in Hausinstallationen und technische Anlagen gelangen. Dort finden sie je nachdem ideale Bedingungen für eine sprunghafte Vermehrung und werden dadurch zum Gesundheitsrisiko. Die Vermehrung wird unter anderem begünstigt durch lange stehendes Wasser und lauwarme Wassertemperaturen. Rohrablagerungen, Verkalkungen oder falsche Materialien bieten ausserdem ideale "Nistgründe" für Bakterienherde. Hohe Leginellenkonzentrationen können bei Aerosolbildung (z.B. Duschen, Whirlpool, Kühlgeräte) zur Infektionsgefahr für den Mensch werden.
Ein mögliches Krankheitsbild ist die Legionärskrankheit (Legionellose), eine potentiell tödliche Erkrankungsform mit Lungenentzündung. In der Schweiz liegt die Melderate für die Legionellose bei rund 7 Fällen pro 100'000 Einwohnern, tendenz steigend. Im Durchschnitt sterben trotz Antibiotika-Behandlung 5 bis 10 Prozent der Erkrankten an den Folgen einer Legionärskrankheit.
Leginellenbefall von sanitären Einrichtungen wird am besten vorgebeugt durch die richtige Planung und Betrieb von sanitären Anlagen. Unter anderem soll die Heisswassertemperatur beim Boilerausgang 60 °C betragen. Dadurch werden die Bakterien abgetötet. Die Kaltwassertemperatur soll unter 25 °C gehalten werden. So können sich die Bakterien nicht vermehren.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Anlage vorschriftskonform auf Legionellen zu testen und Ihr Legionellenrisiko zu analysieren. Schreiben Sie uns an info@s3-engineering.ch oder rufen Sie uns an unter 044 244 46 44.